Verein

Chronik, Gründung und Entwicklung

26.09.1979
Treffen zwecks Gründung eines Tennisclubs im Hause der Fam. Johann Kampen. Alle Anwesenden erklärten sich bereit, Gründungsmitglieder zu werden mit folgenden Aufgaben:

1. Vorsitzender Johann Kampen
2. Vorsitzender Heinz Murhoff
Geschäftsführer Willibald Evers
Kassierer Heinz Friedrichs
Schriftführer Karlheinz Schmitz
Sportwart Heinz Schulze
Technik Franz Opgen-Rhein

16.10.1979
Gründungsversammlung des Tennisclubs in der Gaststätte Schänzer in Spellen-Ork: Einstimmige Annahme einer Satzung – Erste Vorstandswahl (Namen siehe oben).
Johann Kampen stellt die Ordnungsmäßigkeit des Vorstandes und der Satzung fest.
Der Tennisclub war gegründet.

06.11.1979
Außerordentliche Vorstandssitzung: Eintragung ins Vereinsregister

15.11.1979 – Kontoeröffnung bei der Volksbank – Entwurfsvorlage eines Clubhauses.

07.11.1979
Außerordentliche Vorstandssitzung: Informationsgespräch mit Vertretern des Rates der Gemeinde in Voerde. Es liegen 110 Aufnahmeanträge vor.

20.12.1979
Erste Mitgliederversammlung in der Gaststätte Westerfeld: Von 168 Mitgliedern waren 78 anwesend.

1980
Unterzeichnung des Pachtvertrages mit der Gemeinde Voerde.
Beitritt zum Tennisverband Niederrhein.
Baugenehmigung für die ersten drei Plätze erteilt.
Erster Spatenstich von Johann Kampen. Fertigstellung der Platzanlage am 20.August.
Offizielle Platzeinweihung mit Feier am 20.September.
Mitglieder erhalten die Platzordnung zugestellt. Spieldauer 45 Minuten. Warteliste: 79 Erwachsene und Jugendliche.

1981
Erdaushub für die Plätze 4 und 5 erfolgte im Januar.
Eine 1. Damen- und 1. Herrenmannschaft werden zur Teilnahme an den Medenspielen gemeldet.
Mitgliederzahl auf 259 gestiegen. Aufnahme der Jugendwartin in den Vorstand.
Erste Clubmeisterschaften im September.

1982
Erste Jugendversammlung mit Wahl der Jugendsprecher Karsten Keller und Kirsten Schulze.

1983
Zu den Medenspielen werden zwei Herren- und eine Damenmannschaft gemeldet.

1984
Clubmeisterschaften werden erstmals nach dem Doppel KO-System ausgetragen.
An den Medenspielen nehmen zwei Jugendmannschaften teil.
Aufstieg aller fünf Mannschaften in die nächst höhere Gruppe.

1985
Wahl der ersten Frauenwartin Christel Seifert.
Die Damen und Herren schaffen den dritten Aufstieg in Folge.

1986
Fertigstellung und Eröffnung der Clubhütte.

1987
Der 6. Tennisplatz wird dem Spielbetrieb übergeben.
Bau des Umkleide- und Duschraumes.
Eva Gossen übernimmt die Bewirtung der Clubhütte.

1988
Vorstandswechsel: Johann Kampen scheidet auf eigenen Wunsch aus.
Heinz Murhoff wird zum Vorsitzenden gewählt.

1989
10jähriges Vereinsjubiläum auf der Tennisanlage vom 22.-24. September.

1991
In der Jahreshauptversammlung am 08. März erhält der Vorstand den Auftrag, die Planung einer Tennishalle in Angriff zu nehmen.

1992
Erika Possolt übernimmt die Bewirtung der Clubhütte.

1994
Außerordentliche Mitgliederversammlung am 15. April zwecks Abstimmung über Neubau einer Tennishalle.
Ergebnis:
86 Stimmen für den Bau einer 3-Feld-Tennishalle
81 Stimmen für den Bau eines Umkleidegebäudes im zweiten Bauabschnitt
74 Mitglieder möchten in Spellen spielen
15-jähriges Vereinsjubiläum im Festzelt auf der Tennisanlage am 17./18. September.

1995
Erteilung der Baugenehmigung für die Tennishalle.
Fertigstellung der Fundamente und der Stahlkonstruktion ermöglichten das Richtfest am 25. Mai.
Einweihungsfeier im Festzelt am 16.September.
Verleihung der TVN-Ehrennadel in „Silber“ an Heinz Murhoff, Heinz Friedrichs und Willibald Evers.

1997
Zweiter Bauabschnitt Umkleide- und Sozialtrakt abgeschlossen.
Dieter Heisterkamp wird neuer Clubwirt.

1999
Tennisclub ist mit eigener Homepage im Internet vertreten: www.TC-BW-Spellen.de
Das 20jährige Vereinsjubiläum findet in dem geschmackvoll eingerichteten Clubraum unserer Tennishalle statt.

2000
Zur Stabilisierung der Mitgliederzahl sind Neumitglieder von der Aufnahmegebühr befreit.
Erika Possolt übernimmt wieder die Bewirtung unserer Einrichtung.

2001
Die Zahl unserer Mitglieder hat mit 423 ihren Höchststand erreicht.

2002
Vorstandswechsel: Heinz Murhoff stellt nach 23jähriger Vorstandstätigkeit sein Amt zur Verfügung. Die JHV wählt ihn zum „Ehrenvorsitzenden“ unseres Tennisclubs.
Ernst Heißen wird zum Vorsitzenden gewählt.
Alle Ergebnisse der Stadt- und Clubmeisterschaften können tagesaktuell im Internet verfolgt werden.
Ulli Lütke „Der Hauskoch“ ist ab 1. Oktober neuer Clubwirt.

2003
Neugestaltung des Parkplatzes zwischen Tennisanlage und Tennishalle abgeschlossen.
Vorarbeiten für zwei Bambini-Plätze in Angriff genommen.
Mit einer Umfrage zur Namensgebung des Clubraumes einigt man sich auf „Tennis Stoof“ .

2004
Einweihung der Bambini-Plätze .
25jähriges Vereinsjubiläum in der Gaststätte „Wessel“ am 17./18. Juli.
Verleihung der TVN-Ehrennadel in „Gold“ an Willibald Evers.

2005
Unsere Tennishalle wird 10 Jahre alt. Ab Oktober ziert sie eine Fotovoltaik-Anlage mit 396 Modulen zur umweltfreundlichen Stromerzeugung.
Gesponsert durch die - Fahrschule Werner Preuss und unseren Vorsitzenden Ernst Heißen - wurde im Jugendbereich der "PH-Cup" ausgerichtet.

2006
Antragstellung zum Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Platzanlage.

2007
Die Bewirtschaftung von Tennis-Stoof und Clubhütte wechselt von Erika und Andre Possolt auf Petra und Andreas Kotowski.
Im Juli und August erfolgt die Hallenbodensanierung durch die DSK.
Die Ausrichtung der Voerder Stadtmeisterschaften wird mit einem Sportlerball abgeschlossen.

2008
Anbau eines Wirtschaftsraumes an der Clubhütte. Unter der Bezeichnung "Bachtrup-Cup" fand das erste Kleinfeldturnier der Jugend in unserer Tennishalle statt.

2009
Fertigstellung des Umkleidegebäudes. Marco Montanez erhält einen 5-Jahresvertrag als Vereinstrainer.
Erstmals startet eine Damen- und eine Herrenmannschaft in der Winterhallenspielrunde.
Das 30-jährige Vereinsjubiläum feiern wir am 23. August mit einem gelungenen Sommerfest.

2010
Willibald Evers wird als Nachfolger von Ernst Heißen zum Vorsitzenden gewählt.

2011
Im April übernimmt Guido Marks die Bewirtung in der Clubhütte und Tennis-Stoof.
Ausrichtung der Stadtmeisterschaften im Tennis.

2012
Dem Eingangsbereich zur Tennisaußenanlage verschafften wir ein neues Aussehen.
Es erfolgte die erste Beitragserhöhung bzw. –anpassung nach Einführung des Euros.
Auf Platz 3 ließ die DSK erneut den Hallenbodenbelag sanieren.

2013
Max Faßbender erhält vom Stadtsportverband Voerde e.V. den „Sportpreis des Monats“ März.

2014
Heinz Friedrichs wurde zum ersten Ehrenmitglied des TC BW Spellen ernannt. Gleichzeitig verlieh ihm der Kreissportbund Wesel e.V. die "Sportehrenplakette".
Ab April arbeiten wir mit der "Tennisschule Stefan Bischof" zusammen.
Der "PH-Cup" für die Jugend wurde zum 10. Mal ausgetragen, erhält aber nun den Namen "Mühlenberg-Cup".

2015
Im Rahmen eines Ehrenamtstages ehrte der Kreissportbund Wesel e.V. Hans-Harald Schmitz für herausragendes bürgerliches Vereinsengagement.
Marcel Teichert wurde vom Landrat und der Sportjugend im KSB Wesel e.V. für das "Junge Ehrenamt" im Vereinssport ausgezeichnet.
Zu Beginn der Wintersaison wurde die jetzt 20 Jahre alte Tennishalle auf LED-Beleuchtung umgerüstet.
Ausrichtung der Voerder Tennis-Stadtmeisterschaft auf unserer Anlage.

2016
Till Hetzel hat in der Altersklasse U 12 das Ranglistenturnier der „Bocholter Junior Open“ gewonnen.
Es wird ein Tennisangebot für die heranwachsende Jugend aus den Kriesenregionen der Welt mit dem Namen „Fairplay-Projekt Spellen“ eingeführt.

2017
Die Frühjahrsinstandsetzung unserer 6 Außentennisplätze wurde erstmals von der Fa. Peter Falkenberg aus Oberhausen durchgeführt.
Am 1. April übernahm Klaus Franken die Clubbewirtung auf der Außenanlage und in der Tennis-Stoof.
Die Tennisschule Berndsen begann am 1. Oktober das Jugend- und Erwachsenentraining sowie das Training der VHS-Tenniskursteilnehmer.

Mit Beginn der Winterhallenrunde 2017/2018 wurde - gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung - die Hallenmiete leicht erhöht und das Lichtgeld in den Mietpreis eingerechnet. Die Lichtgeldautomaten wurden durch Zeitschaltuhren ersetzt.

2018
Vorstand wird unverändert wiedergewählt
Sportlerin des Jahres: Giulia Bialy
Sturm Friederike sorgt für Schäden mit umgeknickten Kiefern, defekten Zäunen, zerrissenen Windschutzplanen und Ostwindschäden in der Nachbarschaft durch unserer rote Tennis-Asche
Erneute Bergschäden an der Tennishalle: Undichtigkeiten am Tennishallendach durch eine sich zum Sportplatz hin leicht neigende Giebelwand.
Die Fotovoltaikanlage auf dem Tennishallendach verzeichnet eine Rekordeinspeisung: Über 110.000 kWh !!!
Neue Parkplatzbeleuchtung mit LED, gesponsort durch RWE / ennogy

2019
Rudolf Burger wird Ehrenmitglied
Die Jungenmannschaft U10 wird Sportler des Jahres.
40-jähriges Jubiläum
Stadtmeisterschaften in Spellen
Ehrung für 40-jährige Mitgliedschaft und silberne TVN-Nadel für Ernst Heißen

2020
Corona-Einschränkungen setzen Verein zu
Club Wirt Klaus beendet seine Tätigkeit, Vereinsmitglieder führen Bewirtung fort.
18. und letztes Sparkassen-Doppelturnier der Herren 50+ in unserer Tennishalle.
Platzbewässerung wurde modernisiert
Überdachung zwischen Blockhütte und Umkleidegebäude wurde mit einer Glas-Falttür ergänzt.
Alle Vorbereitungen für ein Online-Hallenbuchungssystem sind getroffen worden. Das System wird eingeführt.
Die Jahreshauptversammlung findet pandemiebedingt erst im Oktober 2020 in der Tennishalle statt.
Vorstandswechsel: Annegret Heißen löst Willibald Evers ab.
Willibald Evers wird Ehrenvorsitzender.

S a t z u n g

des

Tennisclubs Blau-Weiß Spellen

1979 e.V.

 





§ 1
Name und Sitz
Der am 16. Oktober 1979 in Voerde-Spellen gegründete Verein führt den Namen


„Tennisclub Blau-Weiß Spellen 1979 e.V.“


Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Dinslaken unter Nr. 453 (jetzt Amtsgericht Duisburg Nr. 20453) eingetragen. Sitz des Vereins ist Voerde.

§ 2
Zweck des Vereins


Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in seiner jeweils gültigen Fassung. Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Tennissports sowie der Jugendarbeit.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.



§ 3
Verbandszugehörigkeit


Der Verein ist Mitglied des Landessportbundes NW e.V. und des Tennisverbandes Niederrhein e.V. Der Verein und seine Mitglieder anerkennen als für sich verbindlich die Satzungsbestimmungen und Ordnungen.



§ 4
Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.


§ 5
Mitgliedschaft


Mitglieder des Vereins können natürliche Personen sein. Der Verein besteht aus aktiven Mitgliedern, passiven Mitgliedern,
jugendlichen Mitgliedern, Ehrenmitgliedern. Aktive Mitglieder sind diejenigen, die zu Beginn des Geschäftsjahres das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Passive Mitglieder sind diejenigen, die zu Beginn des Geschäftsjahres das 18. Lebensjahr vollendet haben. Passive Mitglieder sind Förderer des Vereins. Jugendliche Mitglieder sind Personen, die zu Beginn des Geschäftsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Ehrenmitglieder sind Personen, die sich um den Verein, den Tennissport oder den Sport überhaupt verdient gemacht haben. Sie können nur auf  Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung ernannt werden.

§ 6
Erwerb der Mitgliedschaft


Die Beitrittserklärung zum Verein ist schriftlich beim Vorstand einzureichen. Minderjährige benötigen die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Der Vorstand beschließt über den Aufnahmeantrag. Die Entscheidung ist dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen. Die Ablehnung eines Antrages bedarf keiner Begründung. Mit der Annahme durch den Vorstand beginnt die Mitgliedschaft.

§7
Beendigung der Mitgliedschaft


Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt kann nur durch schriftliche Erklärung an den Vorstand zum Ende eines Kalenderhalbjahres erfolgen. Der Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen, wenn ein Mitglied mit der Zahlung seiner Verpflichtungen dem Verein gegenüber länger als ein Jahr im Rückstand ist, die Bestimmungen der Satzung, Ordnungen oder die Interessen des Vereins verletzt, Anordnungen oder Beschlüsse der Vereinsorgane nicht befolgt, Sich im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Vereinsleben unehrenhaft verhält oder grob gegen den sportlichen Anstand verstößt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Zuvor ist dem Mitglied Gelegenheit des rechtlichen Gehörs zu gewähren. Der Ausschluss ist schriftlich mitzuteilen. Ausgetretene und ausgeschlossene Mitglieder verlieren alle Rechte an den Verein. Ihre Verbindlichkeiten beim Erlöschen der Mitgliedschaft bleiben bestehen. Ein Austritt oder Ausschluss begründet keinen Anspruch auf eventuelles Vereinsvermögen.


§ 8
Rechte und Pflichten des Mitglieds


Jedes Mitglied hat Anspruch darauf, die Einrichtungen des Vereins unter Beachtung der von den Vereinsorganen festgelegten Voraussetzungen zu benutzen und an den sportlichen und gesellschaftlichen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Für die Mitglieder sind diese Satzung und die Ordnungen des Vereins sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane verbindlich. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinsinteressen zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins entgegensteht.


§ 9
Beiträge


Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge. Er kann Aufnahmegebühren, Arbeitsleistungen, Umlagen und Sachleistungen festsetzen. Die Höhe dieser Beträge bestimmt die Mitgliederversammlung durch Beschluss. Alles weitere regelt die Beitragsordnung; sie ist nicht Satzungsbestandteil. Bei minderjährigen Vereinsmitgliedern sind die gesetzlichen Vertreter zur Zahlung verpflichtet. Die Höhe der Beiträge kann nach den verschiedenen Mitgliedergruppen unterschieden werden. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.


§ 10
Organe des Vereins


Die Organe des Vereins sind:
Mitgliederversammlung,
Vorstand.
Alle Ämter im Verein werden ehrenamtlich und dem Verein gegenüber unentgeltlich ausgeübt. Der Vorstand kann aber bei Bedarf eine Vergütung nach Maßgabe einer Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 26a EStG beschließen. Voraussetzung für die Wahl zu einem Vereinsorgan und die Ausübung eines solchen Amtes ist die Mitgliedschaft im Verein.

§ 11
Mitgliederversammlung


Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie soll im ersten Kalendervierteljahr durchgeführt werden. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch einen der stellvertretenden Vorsitzenden, durch schriftliche Einladung, Veröffentlichung in der Tagespresse oder durch Einladung im elektronischen Wege, unter Angabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Frist von 14 Tagen, einberufen.  In der Tagesordnung müssen folgende Punkte vorgesehen werden:

Geschäftsbericht des Vorstandes,
Bericht der Kassenprüfer,
Entlastung des Schatzmeisters,
Entlastung des Vorstandes,
Wahl der Organe/Kassenprüfer,
Bestätigung des Jugendvorstandes,
Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins,
Anträge (falls welche vorliegen).


Jedes Mitglied kann bis 3 Tage vor der Mitgliederversammlung Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung schriftlich beim Vorsitzenden einreichen. Durch Beschluss einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder kann die Tagesordnung erweitert, ergänzt oder geändert werden. In dringenden Fällen ist der Vorstand befugt, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Er ist dazu verpflichtet, wenn ein dahingehender schriftlicher Antrag von mindestens 10 % der Vereinsmitglieder gestellt wird. Es gelten dieselben Formalien wie bei einer ordentlichen Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. In allen Mitgliederversammlungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist. Ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen werden nicht Bewertet und nicht mitgezählt. Wahlen und Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Sie müssen durch Stimmzettel erfolgen, wenn mindestens 5 Mitglieder der Versammlung geheime Wahl fordern. Beschlüsse über eine Änderung der Satzung sowie über eine Veräußerung oder dauerhafte Nutzungsänderung von unbeweglichem Vereinsvermögen bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Diese Beschlüsse dürfen nur gefasst werden, wenn die Änderungen unter Angabe der betroffenen Bestimmungen in der Tagesordnung angekündigt waren. 6. Über den wesentlichen Inhalt und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt, die Niederschrift einzusehen. Jedem Mitglied, das zu Beginn des Geschäftsjahres das 16. Lebensjahr vollendet hat, steht eine Stimme zu. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar. Alle volljährigen Mitglieder können gewählt werden


§ 12
Vorstand

1.    Dem Vorstand gehören an:    
- Vorsitzende/r,
- zwei gleichberechtigte Stellverteter/innen,
- Schatzmeister/in / Vertreter/in,
- Schriftführer/in / Stellverteter/in,
- Sportwart/in / Vertreter/in,
- Jugendwart/in / Vertreter/in,
- Technische/r Leiter/in / Vertreter/in,
- Veranstaltungsleiter/in / Vertreter/in.


2.    Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; der Vorstand der Jugend durch die 
       Jugendversammlung. Jugendwart/in und Vertreter/in bedürfen der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung.
3.    Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden. Jeweils zwei von ihnen sind gemeinsam
       vertretungsberechtigt.
4.    Der Vorstand des Vereins verwaltet das Vermögen des Vereins und leitet dessen Geschäfte, soweit die Erledigung nicht anderen Vereinsorganen
       orbehalten ist. Näheres regelt die Geschäftsordnung. Ausgaben kann der Vorstand bis zu 10.000,-- Euro nach den Grundsätzen einer
       Oordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Geschäftsführung für Vereinszwecke vornehmen.
5.    Sitzungen des Vorstandes werden vom Vorsitzenden einberufen oder wenn dies von mindestens 1/3 der Mitglieder des Vorstandes verlangt wird.
       Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfe der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei
       Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Für besondere Aufgaben können vom Vorstand Ausschüsse gebildet werden.

§ 13
Jugend des Vereins


Die Jugend führt und verwaltet sich im Rahmen der Satzung und der Ordnungen des Vereins selbständig. Sie entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel. Alles Nähere regelt die Jugendordnung. Diese wird auf Vorschlag der Vereinsjugend von der Mitgliederversammlung beschlossen. Sie ist nicht Satzungsbestandteil.




§ 14
Kassenprüfung


Die ordnungsgemäße Buch-/Kassenführung des Vereins und der Vereinsjugend wird regelmäßig durch mindestens zwei von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählte Kassenprüfer, die keine Vorstandsmitglieder sein dürfen, geprüft. Diese erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht.

§15
Auflösung des Vereins


Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Für den Fall der Auflösung bestimmt die Mitgliederversammlung zwei Liquidatoren, welche die Geschäfte des Vereins abzuwickeln haben.
Das nach Bezahlung der Schulden noch vorhandene Vereinsvermögen ist mit Zustimmung der zuständigen Finanzbehörde der Stadt Voerde zu übertragen.
Entsprechendes gilt bei Entziehung der Rechtsfähigkeit oder bei Auflösung des Vereins durch öffentliches Vereinsrecht sowie bei Wegfall des bisherigen Vereinszweckes.

§ 16
Gültigkeit dieser Satzung


Die bisherige Satzung vom 16. Oktober 1979 und 16. März 2003 tritt außer Kraft. Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 14. März 2010 beschlossen.

Voerde-Spellen, den 14. März 2010



            gez. W. Evers
(Unterschrift des Vorsitzenden)


           gez. M. Nohlen                                                                gez. A. Heißen
(Unterschrift des stellvertr. Vorsitzenden)                        (Unterschrift der stellvertr. Vorsitzenden)

Herzlich Willkommen auf der Internetseite des TC Blau-Weiss Spellen 1979 e.V.

Unser Club ist einer von vieren im Gebiet der Stadt Voerde. Er befindet sich im Ortsteil Spellen, einem Dorf mit ca. 4.000 Einwohnern.

Im Jahre 1979 wurde der Club gegründet und 1980 begann der Spielbetrieb mit 168 Mitgliedern auf zunächst 3 Außenplätzen, die herrlich im Grünen liegen. Mittlerweile spielen in unserem Club über 300 Mitglieder auf 6 Außen- und 2 Bambiniplätzen sowie in einer 3-Feld Tennishalle. Außen- und Hallenplätze sind jeweils mit eigenen Sanitär- und Gaststättenbereichen ausgestattet.

Die Halle wird mit LED-Technik beleuchtet, die für eine besonders gute Farbwiedergabe steht und das Hallendach besitzt eine 1.000 qm große Fotovoltaikanlage.

Wir legen großen Wert auf Breitensport, der sich in das Vereinsleben des Ortes einfügt. Dabei ist uns die Jugendarbeit besonders wichtig. Aus dem Grunde gibt es auch eine enge Zusammenarbeit mit der örtlichen Grundschule und der VHS. Bereits seit 2005 finden jährlich 2 überregionale Jugendturniere auf der Platzanlage und Tennishalle statt.

Jedes Jahr werden die Club- und auch Stadtmeisterschaften ausgetragen, neben den Medenspielen sind das die sportlichen Höhepunkte des Tennisjahres. Auch Sportveranstaltungen anderer Vereine werden aktiv unterstützt.

Die Pflege und Erhaltung der Anlage wird zu einem großen Teil ehrenamtlich von engagierten Mitgliedern vorgenommen. Feste im Sommer und Winter runden das Tennisjahr ab. Dabei steht das fröhliche Miteinander immer im Mittelpunkt.

 

Ansprechpartner T.C. B.W. Spellen e.V.

 

Vorstand

Annegret Heißen, Cristiane Otto-Böhm, Dirk Horstkamp

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Sportwart

Thorsten Vogel, Jörg Schräjahr, Achim Lehmkühler

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Jugendwart

Oliver Bialy, Hannah Nink, Peter Kuschek

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Mitgliederverwaltung

Christiane Otto-Böhm

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Tennishalle

Christiane Otto-Böhm

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Internetredaktion

Jens Evers

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