Hallenordnung (10/2007)

1. Der Tennishallenboden darf nur mit sauberen, aschefreien Tennisschuhen betreten und bespielt werden.

2. Die Platzbelegung ist dem in der Halle ausgehängten Plan zu entnehmen. Der Belegungsplan ist für alle Mieter und Spieler verbindlich.

3. Die Spielzeit beträgt 60 Minuten und beginnt jeweils zur vollen Stunde. Vor Ablauf der Spielzeit ist der Platz abzuziehen, die Linien sind zu fegen. Der Platz ist unaufgefordert dem Nachmieter freizumachen.

4. Der Mieter verpflichtet sich nur Gäste als Mitspieler mitzubringen, die die Hallenordnung als verbindlich anerkennen

5. Zuschauer dürfen nur mit Einverständnis der Spielberechtigten die Tennishalle betreten. Dabei ist das Betreten der Halle in Straßenschuhen nicht gestattet.

6. Der Verzehr von Speisen, alkoholischen und sonstigen Getränken ist nur im Vorraum der Tennishalle erlaubt. In der Tennishalle darf ausnahmslos nur Mineralwasser getrunken werden.

7. Alle Einrichtungen der Halle sind schonend zu benutzen. Der Mieter ist für durch ihn und seine Mitspieler bzw. Gäste verursachte Schäden ausschließlich haftbar, sofern diese nicht nachweisbar durch sein/deren Verschulden entstanden ist.

8. Gegenüber Benutzern und Besuchern der Halle ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen. Dies bezieht sich auf Unfälle, dem Verlust von Sachen, Personen-, Sach- und Vermögensgegenständen jeder Art, gleichwohl aus welchem Rechtsgrund. Der Haftungsausschluss des Vermieters gilt innerhalb und außerhalb der Tennishalle, auf Zugängen und Wegen zur Halle und bezieht sich auch auf den Parkplatz. Es besteht daher insbesondere keine Haftung für Verletzungen der Spieler und Zuschauer, für Verluste an Kleidung, Sachen und Wertgegenständen sowie für Beschädigung von Kleidung, Sachen und Kraftfahrzeugen.

9. Kann der Vermieter den Nutzungsvertrag nicht mehr erfüllen (z.B. wegen größerer Schäden an der Halle oder deren Einrichtungen) so hat der Mieter einen Anspruch auf Rückerstattung des für diesen Zeitraum gezahlten Mietzinses.

10. Dringende, kurzfristige Reparaturen, die den Spielbetrieb für den Moment ausschließen, müssen vom Mieter entschädigungslos geduldet werden.

11. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Platzbelegungen kurzfristig zu stornieren, soweit sportliche Belange des Vereins im Vordergrund stehen (z .B. wenn Medenspiele wegen Regen oder Dunkelheit in die Halle verlegt werden müssen ). Der Mieter hat in diesem Fall nur einen Anspruch auf Rückerstattung des für diesen Zeitraum gezahlten Mietzinses.

12. Zuwiderhandlung gegen die Hallenordnung hat den Ausschluss der Hallennutzung zur Folge. Die Verpflichtung zur Zahlung der Hallenmiete bleibt davon unberührt.

 

Tennisclub Blau- Weiss Spellen 1979 e.V.

Der Vorstand

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.